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Hinweise zur Anmeldung

Anmeldung neuer Fünftklässler

für das Schuljahr 2023/24

Die Anmeldung der neuen Fünftklässler für das Schuljahr 2023/24 ist am Alstergymnasium zu folgenden Zeiten möglich:

 

  • vom 20.02.2023 bis 24.02.2023             jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr
  • vom 27.02.2023 bis 01.03.2023             jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr

Folgende unterschiedliche Verfahren sind bei der Anmeldung vorgesehen:

 

1) Eltern, deren Kinder von einer Grundschule in Henstedt-Ulzburg, Henstedt-Rhen, Wakendorf II oder Kisdorf stammen, legen die folgenden Unterlagen bitte im oben genannten Zeitraum in einem geschlossenen Umschlag in die gesicherte Dokumentenbox im Eingangsbereich B des Alstergymnasiums (ist ausgeschildert):

Für die Anmeldung benötigte Unterlagen:

  • unterschriebener Anmeldeschein im Original (von den Grundschulen ausgegeben)
  • Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 in Kopie
  • ggf. Legasthenie-Bescheinigung in Kopie
  • Geburtsurkunde in Kopie
  • Impfpass zum Nachweis der Masernschutzimpfung in Kopie
  • unterschriebener Ausdruck des digital ausgefüllten Anmeldeformular des Alstergymnasiums sowie unterschriebenes Formular "Datenschutz und Freigabe" (zum Formular)
  • ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Religions- und Philosophieunterricht (zum Formular)
  • ein Passbild 
  • ggf. Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts zur Einsicht in Kopie (bei Zuzug)
  • ggf. Sorgerechtsbescheinigung bei alleinigem Sorgerecht (oder „Negativattest“)
  • ggf. Vollmacht sowie Unterschriften des 2. Sorgeberechtigten auf allen zu unterschreibenden Formularen (bei geschiedenen oder getrenntlebenden Sorgeberechtigten)

Das Schülerfahrkartenverfahren ist digitalisiert. Informationen finden Sie unter www.ticket-olav.de
Die Beantragung der Schülerfahrkarten ist ab dem 15.05.23 möglich. Nähere Informationen finden Sie hier.

Bei Vollständigkeit der aufgeführten Unterlagen ist Ihr Kind am Alstergymnasium aufgenommen.

(Es erfolgt keine weitere Rückmeldung.)

 

Beachten Sie bitte, dass Eltern, die ihr Kind an einem Gymnasium anmelden möchten, obwohl es keine Schulübergangsempfehlung für ein Gymnasium erhalten hat, mit dem ausgewählten Gymnasium  vor der Anmeldung ein verpflichtendes Beratungsgespräch führen sollen.

(geänderte Landesverordnung über Grundschulen vom 11.6.2018)

Klicken Sie hier für mehr Informationen zu den Beratungsgesprächen.

 

2) Eltern, deren Kinder nicht von den oben genannten Grundschulen stammen, sowie Eltern, die Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, melden sich bitte telefonisch in unserem Sekretariat (04193 - 968 190). Sie erhalten im oben angegeben Zeitraum einen Termin für die persönliche Anmeldung vor Ort.

Folgende Unterlagen sind bei der persönlichen Anmeldung erforderlich:

  • unterschriebener Anmeldeschein im Original (von den Grundschulen ausgegeben)
  • Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 in Kopie
  • ggf. Legasthenie-Bescheinigung in Kopie
  • Geburtsurkunde zur Einsicht
  • Impfpass zum Nachweis der Masernschutzimpfung zur Einsicht
  • Das Anmeldeformular sowie die Datenschutzerklärung können digital ausgefüllt und unterschrieben eingereicht oder als Ausdruck über das Sekretariat angefordert werden. (zum Formular)
  • unterschriebene Erklärung zum Religions- und Philosophieunterricht (Das Formular gibt es hier zum Download oder als Ausdruck im Sekretariat.) 
  • unterschriebene Einwilligung in die Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten (Das Formular gibt es hier zum Download oder als Ausdruck im Sekretariat.) 
  • ein Passbild 
  • ggf. Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts zur Einsicht zur Einsicht (bei Zuzug)
  • ggf. Sorgerechtsbescheinigung bei alleinigem Sorgerecht (oder „Negativattest“)
  • ggf. Vollmacht sowie Unterschriften des 2. Sorgeberechtigten auf allen zu unterschreibenden Formularen (bei geschiedenen oder getrenntlebenden Sorgeberechtigten

Bei Vollständigkeit der aufgeführten Unterlagen ist Ihr Kind am Alstergymnasium aufgenommen.

(Es erfolgt keine weitere Rückmeldung.)

Beachten Sie bitte, dass Eltern, die ihr Kind an einem Gymnasium anmelden möchten, obwohl es keine Schulübergangsempfehlung für ein Gymnasium erhalten hat, mit dem ausgewählten Gymnasium  vor der Anmeldung ein verpflichtendes Beratungsgespräch führen sollen.

(geänderte Landesverordnung über Grundschulen vom 11.6.2018)

Klicken Sie hier für mehr Informationen zu den Beratungsgesprächen.

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