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Auslandsjahr

Oberstufe und Auslands(halb)jahr - Wie passt das zusammen?

Für SchülerInnen und Eltern können die nachfolgenden Informationen bei der Planung eines Auslandsaufenthaltes in der Oberstufe eine erste Orientierung geben. Da es eine größere Anzahl von Organisationen gibt, die solche Auslandsaufenthalte planen, wird hier nicht explizit darauf eingegangen. Eine gezielte Internetrecherche sollte Interessenten schnell einen Überblick über die Marktsituation ermöglichen.

Formloser Antrag

Der Antrag an die Schule erfolgt formlos, ist an den Schulleiter gerichtet und enthält neben üblicher Briefformalia Name und Klasse der SchülerIn, geplanter Zeitraum und möglicher Ort des Auslandsaufenthaltes. Den Antrag stellen Sie bitte vor Unterschrift/Vertragsabschluss mit einem Austauschunternehmen. Dem Antrag wird i.d.R. stattgegeben, ev. mit Auflagen und Einschränkungen, was Versetzungsbedingungen oder Profilwahl betrifft.

Mögliche Zeiträume

Sinnvoll (und rechtlich abgesichert) für einen Aufenthalt sind folgende Zeiträume:

  • 1. Halbjahr E-Phase: Wiedereinstieg in das 2. Halbjahr, Stoff des 1. Halbjahres nach Möglichkeit nachholen, erfolgreiche Versetzung in die Qualifikationsphase durch Endjahreszeugnis. - ev. Nachteil: Fehlender Stoff aus E1.1, sehr junges Alter.
  • 2. Halbjahr E-Phase: Das Zeugnis des 1. Hj. muss so gut sein, dass die SchülerIn damit in die Qualifikationsphase versetzt werden kann. – ev. Nachteil: Fehlender Stoff aus E1.2, junges Alter.
  • Nach E-Phase: Erfolgreiche Versetzung in die Qualifikationsphase notwendig, denkbar ist Zeitraum zwischen einem halben und ganzen Schuljahr, nach Rückkehr Schulbesuch dann in der Klasse darunter. - ev. Nachteil: Keine Sicherheit, dass vorher gewähltes Profil wieder zustande kommt, möglicherweise Neu-/Umwahl erforderlich.

Allgemeine Hinweise

  • Zensuren und Abschlüsse aus dem Ausland können nicht angerechnet werden.
  • Wiederholung der E-Phase nur, wenn keine Versetzung oder Leistungen trotz Versetzung zu unsicher.
  • Die Qualifikationsphase sollte i.d.R. durchgängig belegt werden, d.h. ohne Pause, um Planungsschwierigkeiten zu vermeiden (Profil nicht mehr im Angebot und Umwahl nicht mehr erlaubt, mögliche Veränderungen in den Themenkorridoren des Zentralabiturs).
  • Die SchülerInnen, deren Auslandsaufenthalt genehmigt, geplant und gebucht ist, nehmen in der 9. Klasse regulär an den Profilwahlen und allen Informationsveranstaltungen teil. Sie werden einer Profilklasse zugeordnet und in die entsprechenden Kursen eingebucht. Bei vorzeitigem Abbruch und Rückkehr besteht so die Chance, (organisatorisch) problemlos in unseren Schulalltag wiedereinzusteigen. Bei weitergehenden Fragen und dem Wunsch einer individuellen Beratung wenden Sie sich bitte an den Oberstufenleiter Herrn Kahle.

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