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Orientierungsstufe

Anmeldung der neuen Fünftklässler für das Schuljahr 2021/22

veröffentlicht: 22.12.2020

Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler zum Schuljahr 2021/2222 muss von einem Erziehungsberechtigten persönlich im Alstergymnasium vorgenommen werden.

Die Zeiten sind:

22.02.2021 bis 26.02.2021 jeweils 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
25.02.2021 bis 25.02.2021 auch 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr
01.03.2021 bis 03.03.2021 jeweils 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

In Ausnahmefällen ist nach telefonischer Absprache die Anmeldung auch ab 7:30 Uhr möglich.

Für die Anmeldung benötigte Unterlagen:

  • Anmeldeschein im Original + Kopie (von den Grundschulen ausgegeben)
  • Schulübergangsempfehlung der Grundschule im Original + Kopie
  • Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 im Original + Kopie
  • ggf. Lernplan der Grundschule im Original + Kopie
  • ggf. Legasthenie-Bescheinigung im Original + Kopie
  • Geburtsurkunde zur Einsicht
  • Impfpass mit bestätigter Masernimpfung zur Einsicht
  • unterschriebener Ausdruck des digital ausgefüllten Anmeldeformular des Alstergymnasiums (zum Formular)
  • Erklärung zum Religions- und Philosophieunterricht (zum Formular)
  • ein Passbild (ggf. ein zweites Passbild für eine Schülerfahrkarte, siehe unten)
  • ggf. Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts zur Einsicht (bei Zuzug)
  • ggf. Sorgerechtsbescheinigung bei alleinigem Sorgerecht
  • ggf. Vollmacht sowie Unterschriften des 2. Sorgeberechtigten auf allen zu unterschreibenden Formularen (bei geschiedenen oder getrennt lebenden Sorgeberechtigten

 

Schülerinnen und Schüler mit Wohnort in Henstedt-Rhen, Götzberg oder Wakendorf II, die eine Schülerfahrkarte beantragen möchten, benötigen zwei Passbilder.

Mit der Anmeldung ist die Schülerin/der Schüler am Alstergymnasium aufgenommen.


Beachten Sie bitte, dass Eltern, die ihr Kind an einem Gymnasium anmelden möchten, obwohl es keine Schulübergangsempfehlung für ein Gymnasium erhalten hat, mit dem ausgewählten Gymnasium vor der Anmeldung ein verpflichtendes Beratungsgespräch führen sollen. 

(geänderte Landesverordnung über Grundschulen vom 11.6.2018)


Mehr zu individuellen Beratungsgesprächen mit der Orientierungsstufenleitung vor der Anmeldung

 

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