Flugverzicht für Studienfahrten
veröffentlicht: 12.03.2020
Auf der Schulkonferenz vom 10. März 2020 hat die Schulgemeinschaft des Alstergymnasiums einstimmig beschlossen, ab 2021 freiwillig bei Studienfahrten auf die Nutzung des Verkehrsmittels Flugzeug zu verzichten.
Um im begründeten Sonderfall eine Ausnahme dieser Regel zu ermöglichen, hat ein Profilkurs mit seiner Lehrerin/seinem Lehrer die Möglichkeit, einen Antrag auf Genehmigung mit präziser Begründung des Reiseziels und des Verkehrsmittels an ein Entscheidungsgremium bestehend aus dem Schulleiter (als Vorsitzendem), dem stellvertretenden Schulleiter, dem Oberstufenleiter, einem Mitglied des SEB-Vorstandes und einem Mitglied der SV vorzulegen. Dieses Gremium wird über den Antrag beraten und letztendlich bescheiden.
Dem Schulkonferenzantrag ist eine intensive und durchaus kontroverse Diskussion vorangegangen. Nach mehreren Sitzungspausen und Veränderungen des Antrages ist in vollem Einvernehmen obige Lösung mit Vorbildcharakter für andere Schulen und Institutionen entstanden. Wir dürfen als Schulgemeinschaft des Alstergymnasiums stolz darauf sein, dass hiermit ein deutlicher Beitrag für Nachhaltigkeit und Umdenken geleistet wurde.
C. Schwiers, Vorsitzender der Schulkonferenz